SCHWEIZ / MIGRATION

von Michael Rössler, 15.05.2026, Veröffentlicht in Archipel 358

Caroline Meijers, Präsidentin des «Mouvement Jurassien de Soutien aux Sans-Papiers et Migrant·es» (MJSSP), wurde am 8. Juli 2025 von dem Vorwurf freigesprochen, den illegalen Aufenthalt eines Ausländers begünstigt zu haben, nachdem sie einem syrischen Geflüchteten in Not ihre Adresse zur Verfügung gestellt hatte.[1] Wir haben uns über den Freispruch gefreut, aber dieses Verfahren hätte gar nie stattfinden dürfen, denn das so genannte «Solidaritätsdelikt» gehört längst abgeschafft. Allein im Jahr 2024 wurden nicht weniger als 592 Menschen wegen dieses «Vergehens» in der Schweiz verurteilt.[2]

Um die Kriminalisierung der Solidarität mit Geflüchteten in Zukunft zu verhindern, hat das MJSSP, zusammen mit der Internet-Plattform Campax[3], eine Petition an das Bundesparlament lanciert, mit der Forderung, Artikel 116 des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG, bisher AuG) zu ändern. Solidarität ist kein Verbrechen. Hilfeleistende sollen straffrei ausgehen, sofern sich ihre Handlung als uneigennützig erweist und sie keinen persönlichen Vorteil daraus ziehen. Bisher kamen über 5´600 Unterschriften zusammen. Doch es sollen noch viel mehr werden! Bitte unterschreiben Sie die Petition, die der Schweizer Ausgabe dieses Archipels beiliegt und [hier] hochgeladen werden kann. Sprechen Sie Ihre Verwandten und Bekannten an! Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung.

Michael Rössler

  1. Siehe Archipel Nr. 350, September 2025

  2. Basil Weingartner in der Wochenzeitung WOZ, Zürich 17. Juli 2025

  3. Hier können Sie auch online unterschreiben: https://act.campax.org/petitions/solidaritat-ist-kein-verbrechen-fur-die-abschaffung-des-solidaritatsdelikts